Rückrufkostenversicherung – nur individuelle Lösungen sind gefragt.

Rückrufe sind ein weltweit anwachsendes Phänomen, von dem auch Deutschland immer stärker betroffen ist. Zur Verantwortung heran gezogen werden Hersteller und Händler der unterschiedlichsten Branchen. Die Schäden können enorm sein und führen oftmals zu gigantischen Schadensersatz-Ausgaben beim betroffenen Unternehmen. Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig, doch erstaunlicherweise beinahe unbekannt.

Klar ist: Wird durch einen Produktfehler ein Mensch getötet oder verletzt, ist der Hersteller verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, als gefährlich in Frage kommende Produkte aus dem Markt zu nehmen bzw. zumindest vor der weiteren Verwendung zu warnen.

Als Produkt im Sinne des Gesetzes kann so gut wie alles, was hergestellt wird, gelten.

Das Risiko von Rückrufen betroffen zu sein, kann sowohl Endprodukt-, Teil- und Zwischenproduktlieferanten als auch Händler und Importeure treffen. Gesetzlich ist nahezu jedes Unternehmen verpflichtet, detaillierte Vorkehrungen für den Fall der Fälle zu treffen und ein funktionierendes Rückrufmanagementsystem aufzubauen.

Da derartige Rückrufmaßnahmen teils existenzvernichtende Kosten verursachen, gehört zu einem bedarfsgerechten Rückrufmanagementsystem auch die richtige Absicherung der finanziellen Risiken solcher Rückrufe – über eine Rückrufkostenversicherung.

Zusammenspiel verschiedener Haftpflichtversicherungsbereiche:

Eine Rückrufkostenversicherung funktioniert sinnvoll nur in der richtigen Kombination mit der Betriebshaftpflicht-inkl. Produkthaftpflichtversicherung sowie der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung – und einer ggfs. benötigten Produktschutzversicherung .

Eine der Fragen, die sich vielen Entscheidern in Unternehmen stellt: Wie baue ich ein passendes Rückrufmanagementsystem auf und wie muss die richtige Rückrufkostenversicherung konzipiert sein?

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Verzahnung der Rückrufkostenversicherung mit den bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.

Im Bereich der Rückrufkostenversicherungen ist der Anbietermarkt begrenzt. Die wenigen aktiven Versicherer stellen zunächst einmal nur Standardprodukte mit diversen Ausschlüssen und weiteren deckungseinschränkenden Klauseln zur Verfügung.

Entscheidend für den richtigen Rückrufkostenversicherungsschutz ist ein individuell auf Ihr Unternehmen  abgestimmtes Vertragswerk. Hier spielen auch die AGB und EKB sowie die diversen Vereinbarungen, wie sie bspw. in Rahmenlieferverträgen und Qualitätsmanagement-Vereinbarungen getroffen werden, eine entscheidende Rolle. Versicherungsschutz und sonstige Vereinbarungen müssen zwingend aufeinander abgestimmt werden.

Weitere Fragen, die im Zusammenhang mit der Rückrufkostenversicherung grundsätzlich (richtig) beantwortet werden müssen:

  • Macht eine Rückrufkostenversicherung für mein Unternehmen überhaupt Sinn (Stichwort: Risikoanalyse)?
  • Wer kann mich in diesem Spezialbereich richtig beraten? Gibt es eine Berater-Checkliste?
  • Hat mein Berater alle Möglichkeiten in den Verhandlungen mit den Versicherern ausgeschöpft – und wie kann man das überprüfen ?
  • Welche Risikoträger kommen für die Absicherung meiner speziellen Risiken in Frage?
  • Wie integriere ich die Rückrufkostenversicherung sinnvoll in die unternehmensinterne Rückrufplanung.
  • Welche Deckungssumme benötige ich für die Absicherung meiner Risiken und wie wird diese ermittelt?
  • Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz und welche Ausschlüsse gibt es?
  • Was darf die passende Rückrufkostenversicherung überhaupt kosten?

Wir haben umfassendes Know-how für die Entwicklung kundenindividueller Lösungen  im Bereich der Rückrufkostenversicherung aufgebaut.

Eine reine Versicherungslösung ist jedoch immer nur ein sehr kleiner Teil der unternehmensinternen Rückrufplanung. Das Thema ist hoch komplex. Aus diesem Grund bieten wir für unsere Kunden in Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten und Ingenieuren eine umfassende Rückrufmanagement-Beratung an.